Aus der Arbeit unserer Mitglieder
Abzocke mit Vermittlungsgutschein
Rechtsanwalt Holger Thieß hat Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges durch Mitarbeiter der Firma Schlecker und einer Betreiberin eines Hamburger Vermittlungsunternehmens erstattet.
"Vermittlung" trotz Direktbewerbung
Eine Mandantin hatte zuvor berichtet, dass sie sich direkt bei Schlecker beworben habe. Im Anschluss daran sei sie von dem Vermittlungsunternehmen angerufen und aufgefordert worden, einen Vermittlungsgutschein zu besorgen. Nachdem dies geschehen sei, wurde ein Vermittlungsvertrag geschlossen, nach welchem die Firma sich die übliche Vermitttlungsprovision von 2.000 Euro von der Arbeitsagentur sicherte.
Rechtsanwalt fordert Ermittlungen
Rechtsanwalt Thieß fordert eine lückenlose Aufklärung dieses Falles und der allgemeinen Vermitttlungspraxis bei Schlecker.
"Jeder Vermittler ist darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen eine provisonspflichtige Vermittlung vorliegt, dies war hier erkennbar nicht gegeben."
Bundesagentur äußert sich zurückhaltend
Erstaunt zeigt sich der Hamburger Fachanwalt, dass die Arbeitsagentur auf den ersten Blick keine Handhabe sieht. Die taz hatte in der heutigen Ausgabe berichtet, der Sprecher der Bundesagentur Eikemeier habe äußert, die Agentur habe keinen Einfluss auf ein solches Prozedere.
Das sieht Rechtsanwalt Thieß anders: "Die sollen mal in ihre eigenen Dienstanweisungen schauen."
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