IMPRESSUM
Impressum
Diese Seite ist erstellt für den Anwaltbund Neues Arbeitsrecht, eine Kooperation selbstständiger Fach- und Rechtsanwälte (m/w), welche betreut, verwaltet und geführt von
20-20-11 Anwaltbund Service GmbH
Beim Strohhause 24, 20097 Hamburg
Geschäftsführer: RA Kay-Uwe Templin
Amtsgericht Hamburg, HRB 97092
Der Anwaltbund ist keine Sozietät und keine Verbindung zur gemeinschaftlichen Berufsausübung im Sinne der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Er hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist keine Haftungsgemeinschaft. Er ist nicht rechts- und geschäftsfähig. Inhalte und Verweisungen dieser Homepage stehen nicht unter dem Einfluss der Mitglieder des Anwaltbundes.
Aktuelles
Der Anwaltbund Neues Arbeitsrecht schließt mit Ablauf des 31. Juli 2012 seinen Newsbereich
Aktuelles ab sofort über www. neues-arbeitsrecht.info
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BAG bestätigt Entscheidung des LAG Berlin Brandenburg
CGZP auch in der Vergangenheit tarifunfähig
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Die sieben Forderungen zur Verhinderung des Missbrauchs von Leiharbeit
Der Bundesrat diskutiert
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CGZP war nicht tariffähig:
LAG Berlin bestätigt Nichtigkeit der Tarifverträge seit 2004
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Stichtag 01.01.2012:
Die Verordnung über einen Mindestlohn in der Leiharbeit tritt in Kraft
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Arbeitshilfen für die Leiharbeit:
Holger Thieß und Gerd Denzel legen eine vollständige Kommentierung der Tarifverträge vor.
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Stichtag 5. Dezember 2011:
Personalservice-Gesellschaften der Gesundheitskonzerne vor dem Aus?
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