Welche Ziele verfolgt der Anwaltbund Neues Arbeitsrecht?
1. Engagement für benachteiligte Beschäftigte
Die Mitglieder im Anwaltbund setzen sich für Beschäftigte ein, die im Erwerbsleben immer wieder Ausgrenzung erfahren. Je prekärer die Arbeitssituation desto weniger trauen sich die Betroffenen, sich für ihre Rechte einzusetzen. Das möchte der Anwaltbund ändern und damit einen Beitrag für den sozialen Ausgleich in unserem Land leisten.
2. Fachlicher Austausch unter Kollegen/innen
Die Rechtsanwälte (m/w) pflegen mit Hilfe des Anwaltbund Neues Arbeitsrecht einen fachlichen Austausch. Über Online-Medien (Newsletter, Infoschreiben etc.) stehen die Mitglieder im regelmäßigen Kontakt. Die jährliche Mitgliederversammlung, die als Fachtagung (§ 15 FAO) durchgeführt wird, ermöglicht das persönliche Kennenlernen und die Besprechung der wichtigsten Themen.
3. Marketing für Mitgliedskanzleien
Der Anwaltbund Service sorgt dafür, dass die Mitglieder als geeignete Ansprechpartner wahrgenommen werden. Von Arbeitnehmer/innen, von Betriebsräten, von Gewerkschaften. Wer Mitglied im Anwaltbund Neues Arbeitsrecht ist, für den soll sich sein Engagement langfristig auszahlen.
